Nach dem Urteil des EuGH in Sachen Placanica u.a. vom 06.03.2007 verbleibt als einzige der vom Bundesverfassungsgericht am 28.03.2006 aufgezeigten Alternativen nur die der Liberalisierung des Sportwettmarktes. Der Gerichtshof erklärt es für gemeinschaftswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln und an diese weitervermitteln, mit Strafe bedroht sind