Nach Auffassung des Gerichtshofs ist diese Beschränkung nicht durch die Bekämpfung der Geldwäsche und der Spielsucht gerechtfertigt. In Italien unterliegen Gewinne aus Spielkasinos der Einkommensteuer.
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist diese Beschränkung nicht durch die Bekämpfung der Geldwäsche und der Spielsucht gerechtfertigt. In Italien unterliegen Gewinne aus Spielkasinos der Einkommensteuer.
Das Amtsgericht Sonthofen hat - wie berichtet - in zwei verbundenen Strafverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen und der strafrechtlichen Sanktionierung mit Europarecht vorgelegt (konkretisierter Vorlagebeschluss vom 6. März 2014, Az. 1 Ds 400 Js 17155/11).
Urteile des EuGH sollen den Gerichten und Behörden der Mitgliedstaaten die zutreffende Auslegung des Unionsrechts aufzeigen, damit das Unionsrecht richtig angewendet wird. Diese Aufgabe kann der EuGH nur erfüllen, wenn ihm die entscheidungserheblichen Fragen und der zutreffende Kontext vorgelegt werden.
„Der Bundesarbeitskreis Spielbanken der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) gegrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes von heute zum Glücksspielstaatsvertrag“, so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken. Der EuGH hat in seiner heutigen Entscheidung bestätigt, dass die deutsche Glücksspielregelung...
Der EuGH hatte erneut die glückspielrechtlichen Regelungen in Deutschland zu beurteilen. In seinem Urteil vom heutigen Tag weist der Gerichtshof erstens darauf hin, „dass das Verbot, in Deutschland Glücksspiele zu veranstalten und zu bewerben, eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt, die jedoch durch Ziele des Allgemeinwohls wie die in der deutschen Regelung genannten gerechtfertigt sein kann.
Zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Glücksspiel sagt der stellv. Fraktionsvorsitzende von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Rasmus Andresen: Das EuGH-Urteil macht deutlich, dass nur dank der zeitlichen Begrenzung von 14 Monaten, die Kohärenz beim Glücksspiel nicht gefährdet war. Wir Grüne stehen für eine bundesweit einheitliche Lösung.
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner: Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Glücksspielstaatsvertrag und das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz macht klar: Es war richtig und gut, die Geisterfahrt von...
In Deutschland sind die Veranstaltung und die Vermittlung von Glücksspielen im Internet sowie die Werbung für Glücksspiele im Fernsehen, im Internet sowie über Telekommunikationsanlagen grundsätzlich verboten. Die Verwendung des Internets zu diesen Zwecken kann allerdings ausnahmsweise für Lotterien und Sportwetten erlaubt werden.
Nach dem heutigen (12. Juni 2014) Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Rechtssache C-156/13) über den deutschen Glücksspielstaatsvertrag haben der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki die 16 Bundesländer...
Münster, den 12. Juni 2014 - Der EuGH hat mit seinem Urteil vom heutigen Tage (Az. C-156/13) die Vorlagefragen des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Gunsten der deutschen Bundesländer beantwortet. Hintergrund der EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit, den die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co OHG gegen den privaten Glücksspielanbieter...
Die 3. Kammer beim EuGH wird am 12. Juni 2014 das Urteil in dem unter dem Aktenzeichen C-156/13 geführten Vorabentscheidungsverfahren, das maßgeblich von Rechtsanwalt Dr. Ronald Reichert begleitet wurde, verkünden und damit dem Bundesgerichtshof und anderen Gerichten, Behörden und den Gesetzgebern der Mitgliedstaaten verbindliche...
Das Amtsgericht Sonthofen hat in zwei verbunden Strafverfahren dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zur Vereinbarkeit der glücksspielrechtlichen Regelungen und der strafrechtlichen Sanktionierung mit Europarecht vorgelegt (Az. 1 Ds 400 Js 17155/11 – Rechtssache Ince).