EUGH bestätigt: Die schwarz-gelbe Geisterfahrt ist endgültig beendet

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Glücksspielstaatsvertrag erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Dr. Ralf Stegner:

Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über den Glücksspielstaatsvertrag und das schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz macht klar: Es war richtig und gut, die Geisterfahrt von CDU und FDP nach Las Vegas in Schleswig-Holstein zu beenden. Unser Politikwechsel funktioniert und hat dazu geführt, dass Schleswig-Holstein wieder in die Länder-Familie zurückgekehrt ist – wir haben das schwarz-gelbe Glücksspielgesetz gestoppt und sind dem Glücksspielstaatsvertrag aller Bundesländer beigetreten. Das Gericht sagt ausdrücklich, dass das Glücksspielverbot „durch Ziele des Allgemeinwohls wie die in der deutschen Regelung genannten gerechtfertigt sein kann“. Es nennt in seiner Begründung aber explizit die Tatsache, dass die Anwendung der schleswig-holsteinischen Regelung zeitlich auf weniger als 14 Monate und räumlich auf ein Bundesland begrenzt war. Damit wird unsere Haltung, das schwarz-gelbe Glücksspielgesetz so schnell wie möglich außer Kraft gesetzt zu haben, im Nachhinein vom Gericht bestätigt.

Wenn die Kollegen Arp und Kubicki nun aus dem Urteil herauslesen, Schleswig-Holstein sei „2011 völlig zu Recht der Weg einer eigenständigen, pragmatischen Glücksspielregulierung gegangen“, zeigen sie sich entweder als schlechte Verlierer oder sie waren zu lange in der Sonne…