Analyse zum Schlussantrag im EuGH-Fall "Winner Wetten". Erfahren Sie, warum die Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen hierdurch massiv gestiegen sind.
Analyse zum Schlussantrag im EuGH-Fall "Winner Wetten". Erfahren Sie, warum die Erfolgsaussichten für Schadensersatzklagen hierdurch massiv gestiegen sind.
Stuttgart, 17. Dezember 2009. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof Yves Bot hat heute das Modell des gemeinwohlorientierten Glücksspielstaatsvertrages gestärkt. Bot ist der bisherigen Linie des Gerichtshofes gefolgt, nach der ein ausschließlich staatliches Glücksspiel-angebot zulässig ist. In seinen europaweit relevanten Schlussanträgen zu zwei niederländi-schen Fällen macht der Generalanwalt deutlich, dass Lizenzen aus EU-Mitgliedstaaten nicht in anderen Mitgliedsstaaten anerkannt werden müssen.
Wie bereits berichtet hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Frage der Europarechtswidrig der Neuregelung zur Umsatzsteuer auf Geld-Gewinn-Spiel-Geräte (GGSG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt, Rs. C-58/09 „Leo-Libera“. Der Bundesverband Automatenunternehmer e.V. (BA) hat wiederholt darauf hingewiesen, dass Automatenunternehmer gegen jede Umsatzsteuerfestsetzung Einspruch einlegen müssen, wenn sie alle Rechte aus einer künftigen Entscheidung zugunsten der Steuerpflichtigen wahren wollen
Die Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hatte am 12. November 2009 die Rechtssachen Sporting Exchange (besser bekannt unter der Marke Betfair, die größte Wettbörse der Welt) und Ladbrokes verhandelt. Die Schlussanträge des Generalanwalts zu diesen beiden Verfahren werden noch vor Weihnachten, am 17. Dezember 2009, veröffentlicht werden. Ein Urteil des EuGH könnte daher bereits Anfang 2010 ergehen, d. h. wohl deutlich vor den am 8. und 9. Dezember 2009 verhandelten deutschen Vorlageverfahren.
Der Oberste Gerichtshof Italiens, Suprema Corte di Cassazione, hat beschlossen, ein weiteres Verfahren zu Sportwetten dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzulegen. Dies könnte zu einem vierten Urteil des EuGH zu einer entsprechenden italienischen Vorlage führen, nach den Urteilen in den Rechtssachen Zenatti (1999, Rs. C-67/98), Gambelli (2003, Rs. C-243/01) und Placanica (2007, Rs. C-338/04).
Vor der Zweiten Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) werden heute zwei wichtige, den großen Buchmacher Ladbrokes und die Wettbörse Betfair betreffende Sportwettenverfahren verhandelt. Zwei niederländische Höchstgerichte, der Raad van Staate und der Hoge Raad, hatten dem EuGH im letzten Jahr Fragen zur Zulässigkeit des niederländischen Glücksspielmonopols vorgelegt. Aufgrund dieser Vorlageverfahren wurde eine in den Niederlanden geplante gesetzliche Neuregelung des Glücksspielrechts auf Eis gelegt.
Mit Urteil vom 6. Oktober 2009 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Spanien wegen der diskriminierenden Besteuerung von Glücksspielen verurteilt (Rechtssache C-153/08). Die Europäische Kommission konnte damit das Vertragsverletzungsverfahren gegen Spanien in dem wesentlichen Punkt erfolgreich abschließen. Die Europäische Kommission hatte in der Klageschrift gegen Spanien eine gegen Europarecht verstoßende diskriminierende Besteuerung geltend gemach
Zwischenzeitlich ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Liga Portuguesa (Az. C -42/07) im Netz unter der Website des Europäischen Gerichtshofes www.curia.eu abrufbar und wird in der nächste Woche (KW 38) erscheinenden ZfWG 2009, S. 304 ff als Druckversion vorliegen. Die Vertreter der kommerziellen Glücksspielanbieter unternehmen durch entsprechend interpretierende Pressemitteilungen verzweifelte Versuche, dieser Entscheidung jegliche Relevanz für das deutsche Glücksspielrecht abzusprechen.
Am 08.09.2009 hat die große Kammer des EUGH das lange erwartete Urteil in der Rechtssache C-42/07 (Liga Portuguesa) verkündet. Nach der Entscheidung steht Art. 49 EG einer nationalen Regelung eines Mitgliedsstaates, nach welcher es in anderen Mitgliedsstaaten niedergelassenen und konzessionierten Glückspielanbietern verwehrt wird, Glückspiele über das Internet anzubieten, nicht entgegen. Der Gerichtshof wiederholt zunächst die schon mehrfach dargestellten Grundsätze, nach welchen eine Beschränkung der grundsätzlich bestehenden Dienstleistungsfreiheit in Betracht komme.
Die ECA begrüßt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs EuGH im Verfahren der Portugiesischen Profi-Fußballliga und Bwin gegen Portugal (C-42/07). Sie bestätigt den EU-Mitgliedsstaaten das Recht, zum Schutz der Verbraucher Beschränkungen gegen Online Glücksspiel innerhalb des eigenen Landes zu erlassen, um damit ein verantwortungsbewußtes Spiel zu gewährleisten und Betrugsmöglichkeiten und Kriminalität im eigenen Land einzuschränken.
Hamburg, 08. September 2009 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute im so genannten Fall „Liga Portuguesa“ über die Zulässigkeit des staatlichen Glücksspielmonopols in Portugal entschieden. Das Urteil ist zwar nur sehr bedingt auf das deutsche Glücksspielrecht übertragbar, ermahnt jedoch die europäischen Länder deutlich, ihre nationalen Glücksspielmärkte stimmig und systematisch zu regeln.
Der Europäische Gerichtshof hat heute das mit Spannung erwartete Urteil in Sachen Liga Portuguesa (C-42/07) gefasst. Die von manchen erhoffte Klärung der deutschen Rechtslage ist leider ausgeblieben. Deutschland wartet weiter. Der Europäische Gerichtshof hat seine Entscheidung internet- und portugalspezifisch abgefasst. Abgestellt wird auf die in Portugal anders als in Deutschland in den Vordergrund gestellte Zielsetzung der Bekämpfung von Betrugsgefahren. Mit dieser war dort das Internetverbot für andere Anbieter begründet worden.