Generalanwalt Paolo Mengozzi hat heute, wie angekündigt, seine Schlussanträge zu den verbundenen Rechtssachen Markus Stoß (C-316/07 u.a.) veröffentlicht. Er hat damit den Ball an die deutschen Gerichte zurückgegeben, die nun im Einzelnen die Kohärenz der deutschen Regelungen zu prüfen haben werden. Da der Glücksspielbereich nicht harmonisiert ist (d.h. nicht von der Europäischen Union etwa durch Richtlinien oder Verordnungen geregelt worden ist), ist der EG-Vertrag (hier vor allem die Dienstleistungsfreiheit) unmittelbar heranzuziehen.