Laut Pressemitteilung des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts Bernd Hansen (Jesteburg b. Hamburg) hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Beschluss vom 17. Dezember 2008 die Umsatzbesteuerung der Umsätze aus dem Betrieb von Glücksspielgeräte (§ 4 Nr. 9b UStG) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Vorabentscheidung vorgelegt. Der EuGH wird nun folgende Frage des BFH zu beantworten haben...