Münster, 11. September 2008. Das Landgericht (LG) Köln hat heute die Klage von bwin International Ltd. (bwin.com) gegen die Zwangsvollstreckung zur Unterbindung seines in Deutschland illegalen Glücksspielangebotes im Internet abgewiesen (Az. 31 O 605/04 SH I). Damit kommen auf bwin.com nun Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu, falls es sein in Deutschland illegales Internetangebot nicht einstellt.