Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 – 11 ME 399/08 – einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover vom September 2008 aufgehoben und dem Eilantrag der bwin Interactive Entertainment AG gegen eine Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration stattgegeben und diese vorläufig als rechtswidrig beurteilt.