Der Sportwettenanbieter „bwin.de“ (bwin e.K., Inhaber Dr. Steffen Pfennigwerth) darf sein Sportwettenangebot nicht länger außerhalb des Gebiets der ehemaligen DDR anbieten. Der Abschluss von Wettverträgen mit Personen, die sich nicht im Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten, ist verboten. Auch darf „bwin.de“ sein Sportwettenangebot ausschließlich gegenüber Personen bewerben, die sich im Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten. Ferner verpflichtete das Sächsische OVG „bwin.de“ dazu, bei der Werbung für Sportwetten darauf aufmerksam zu machen, dass ein Vertragsabschluss nur mit Personen möglich ist, die sich im Gebiet der ehemaligen DDR aufhalten.