Kreisverwaltungsreferat München droht AC Milan wegen bwin-Werbung mit Zwangsgeld in Höhe von Euro 100.000,-

Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Arendts Rechtsanwälte
Perlacher Str. 68
D - 82031 Grünwald (bei München)
Der Trikotstreit zwischen der Münchner Ordnungsbehörde und dem AC Milan droht zu eskalieren. Die Italiener bestehen darauf, im Champions-League-Rückspiel in München mit Werbung auf der Brust aufzulaufen. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) droht den „Rossoneri“ mit 100.000 Euro Zwangsgeld, sollten sie tatsächlich mit bwin-Logo antreten.

In der heimischen Serie A wirbt der AC Milan auf seinen Trikots für den Wettanbieter bwin, so auch beim Hinspiel in Mailand, doch beim Viertelfinal-Rückspiel der Champions League am kommenden Mittwoch in München soll dies verboten werden, obwohl die Europäischen Fußball-Union (Uefa) die Hemden mit diesem Werbeaufdruck genehmigt hatte.

Das KVR war am 23. März 2007 von der Regierung von Oberbayern angewiesen worden, dem AC Milan die Trikotwerbung zu verbieten. Nach der derzeit in Bayern gültigen Rechtslage sei die Werbung für private Anbieter von Sportwetten illegal, teilte die Behörde mit (Strafbarkeit nach § 284 StGB). Das KVR habe dem Klub diesen Sachverhalt in einem Schreiben erläutert, zunächst aber keine Antwort erhalten.

Erst nachdem man dem Klub in einer Unterlassungsanordnung mit einem Zwangsgeld und der „Unterbindung“ der Werbung vor Ort gedroht hatte, habe sich der AC Milan gemeldet. Man behalte sich das Recht vor, in München in den normalen Trikots – mit dem Schriftzug des Sponsors – zu spielen, weil die bayerische Rechtsauffassung europäisches Recht verletze, heißt es in dem Schreiben des AC Milan. Der Fußballclub verwies insbesondere auf die durch den EG-Vertrag garantierte Dienstleistungsfreiheit.

Daraufhin hat sich das KVR nun entschlossen, „mit Bescheid vom 05.04.2007 unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 100.000 Euro die Trikotwerbung“ zu untersagen.

Theoretisch ist laut dem Informationsdienst sid folgendes Szenario denkbar: Das Kreisverwaltungsreferat setzt auf Kosten des Steuerzahlers zwei Dutzend Polizisten in Marsch, welche die Milan-Spieler am Betreten des Spielfeldes hindern. Verantwortlich wäre der FC Bayern München als Hausherr. Er würde unweigerlich von der Uefa mit einem 0:3 am Grünen Tisch belegt und wäre so nach dem 2:2 im Hinspiel aus der Champions League ausgeschieden.

Wilfried Straub, der Wettbeauftragte des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), sagte zu dem Streit: „Ich bin froh, dass der DFB weder Hausherr noch Veranstalter ist und uns das Problem deshalb nicht direkt betrifft. Grundsätzlich kann es der AC Mailand meiner Meinung nach aber durchaus wagen, für seinen Sponsor aufzulaufen.“

Jörg Wacker, Deutschland-Drektor von bwin e.K., ist sich sogar sicher, dass die Mailänder den Spieß umdrehen werden: „Der AC Milan hat dem Kreisverwaltungsreferat mitgeteilt, dass er ein Werbeverbot für eklatant gemeinschaftsrechtswidrig hält. Dies ergibt sich eindeutig aus dem jüngsten Schreiben der EU-Kommission an Deutschland. Sollte das KVR dennoch die Werbung untersagen, wird dies sicher Schadensersatzklagen zur Folge haben.“

Auch ist denkbar, dass die Italiener gegen die Verhängung des Zwangsgeld juristisch vorgehen. Dann wäre eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof möglich. „Das dauert Jahre, kostet viel Geld, aber dann hätten wir endlich mal Klarheit“, deutete ein UEFA-Sprecher die Möglichkeit einer gerichtlichen Auseinandersetzung an.

Kommentar:

Der Trikotstreit bezüglich des privaten, aber staatlich zugelassenen und laufend überwachten Buchmacher bwin nimmt immer groteskere Formen an. Das offenbar auf ministerielle Weisung erfolgte Vorgehen des KVR führte zu so lustigen Überschriften wie „Milan will nicht nackt spielen.“ In der Tat wäre eine gerichtliche Klärung sinnvoll, nachdem die EU-Kommission bereits mehrfach festgestellt hat, dass die derzeitige Situation in Deutschland mit der europäischen Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nicht zu vereinbaren ist.