Das Hamburger Finanzgericht (FG) hat - wie schon gemeldet - beschlossen, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber einzuholen, ob das Hamburgische Spielgerätesteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist. Dem Bundesverband Automatenunternehmer (BA) liegt jetzt die schriftliche Begründung des Beschlusses des Finanzgerichts Hamburg gegen das Hamburgische Spielgerätesteuergesetz vor. Wie der BA schreibt, ist dieses Urteil sehr ausführlich und sorgfältig begründet.
