Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat gestern entschieden: Das derzeitige Glücksspielmonopol ist verfassungswidrig. Ein Monopol im Sportwettenmarkt sei nur gerechtfertigt, wenn es wirklich der Suchtbekämpfung diene und ein fiskalisches Interesse auszuschließen ist, urteilten die Richter.
