FLUXX AG sieht faktische Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes

– Bundesverfassungsgericht: Staatliches Sportwettenmonopol ist verfassungswidrig

– Europäisches Recht gewinnt an Bedeutung

Altenholz, 28. März 2006 – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass das staatliche Sportwettmonopol in seiner derzeitigen Ausgestaltung nicht mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit vereinbar ist. „Ein verfassungsmäßiger Zustand könne sowohl durch eine konsequente Ausgestaltung des Wettmonopols erreicht werden, die sicherstellt, dass es wirklich der Suchtbekämpfung dient, als auch durch eine gesetzlich normierte und kontrollierte Zulassung gewerblicher Veranstaltung durch private Wettunternehmen“, so die Karlsruher Verfassungsrichter in ihrer Urteilsbegründung.

Der im SDAX der Deutschen Börse notierte Glücksspielspezialist FLUXX AG (ISIN DE0005763502) zeigt sich grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil.

Rainer Jacken, Vorstandssprecher der FLUXX AG:

„Das Bundesverfassungsgericht hat dem bestehenden Monopol eine klare Absage erteilt. Der Staat kann das Glücksspiel nur als Einnahmequelle nutzen, wenn er den Markt auch für private Anbieter öffnet. An dem Monopol könnte nur dann festgehalten werden, wenn der Staat auf Werbung verzichtet und weitere einschneidende Restriktionen tatsächlich umsetzt. In der sofort beginnenden Übergangszeit müsste der Staat damit unverzüglich beginnen. Damit ist jedoch nicht zu rechnen.

Für die Übergangszeit hatten wir ein klareres Signal aus Karlsruhe erwartet. Die Vermittlung von Sportwetten hätte bereits für den Übergang ausdrücklich vom Bundesverfassungsgericht zugelassen werden müssen, um der Gambelli-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zu entsprechen.

In Deutschland geht das Spiel in die Verlängerung, bis der Gesetzgeber neue Rahmenbedingungen für die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten und Glücksspielen geschaffen hat. Wir gehen davon aus, dass im Rahmen der zu schaffenden Regelungen ein deutlicher Schritt in Richtung einer weiteren Liberalisierung erfolgen muss.

Der Staat muss sich einem europäischen Markt stellen und die Chance ergreifen, Tausende von Arbeitsplätzen zu schaffen. Mit intelligenten Abgabenregelungen kann auch die öffentliche Hand erhebliche Einnahmen aus Steuern und Konzessionsabgaben von privaten und staatlichen Anbietern erzielen, ohne den angemahnten und erforderlichen Spielerschutz zu vernachlässigen.

Eine wirksame Abschottung des nationalen Marktes gegenüber länderübergreifenden Anbietern wird nicht möglich sein. Wer eine Sportwette abgeben möchte, macht dies eben über ausländische Internet-Wettangebote. Darüber freuen sich dann die Finanzminister in Österreich, Großbritannien oder Malta. Hier sind eher effektive Kontrollmechanismen für den Spielerschutz und eine sinnvolle Überwachung und Qualifikation der Anbieter auf Basis nationalen Rechts gefordert, die andererseits den nationalen Anbietern eine Chance auf dem internationalen Markt lassen.

Als führender Online-Vermittler des staatlichen Sportwettenangebots ‚Oddset’, können wir zunächst zufrieden sein mit dem Urteil, da privaten Anbietern der Zugang zum Markt weiterhin erschwert wird. Unsere eigenen Buchmacheraktivitäten werden wir unverändert im Ausland weiterführen und darüber hinaus die kommende Öffnung des deutschen Sportwettenmarktes vor dem Hintergrund der geltenden europäischen Rechtsprechung nutzen. Die Chancen auf eine stärkere Liberalisierung in Deutschland nach 2007 bleiben unverändert.

Allerdings bleiben viele Fragen noch unbeantwortet, so zum Beispiel nach dem rechtlichen Status der ehemaligen DDR-Lizenzen.“

FLUXX AG
Investor Relations & Corporate Communications
Stefan Zenker