Laut Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrates das Kapital um bis zu 182.064 Stück Aktien gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechtes zu erhöhen und diese Aktien zu einem Preis auszugeben, der den Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet.