Stanleybet International, ein führender europäischer Wettanbieter, begrüßt das Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Das Gericht bestätigt, dass das staatliche Wettmonopol in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist, da es keine effektive Bekämpfung der Wettsucht gewährleistet. Das Gericht stellte fest, dass der Geschäftsbetrieb von ODDSET unvereinbar mit dem Grundrecht auf freie Berufswahl ist. Darüber hinaus stelle der Staat bei seinem Monopol die fiskalischen Interessen über das gesellschaftliche Interesse an der Vermeidung von Wettsucht.
