Pressemitteilung: Stellungnahme von Michael Hopfinger, Vorstandsvorsitzender der digibet wetten.de AG

Pressemitteilung: Stellungnahme von Michael Hopfinger, Vorstandsvorsitzender der digibet wetten.de AG, zur Urteilsverkündung des Karlsruher BVerfG in Bezug auf das staatliche Sportwetten-Monopol

(Berlin, 28.03.2006) „Das Bundesverfassungsgericht hat dem Land Bayern als Monopolist für Sportwetten mit der heutigen Entscheidung eine klare ‚Ohrfeige’ verpasst.

Gleichzeitig werden die Länder in akuten Handlungszwang gebracht, da endlich von juristischer Seite bestätigt wurde, dass das staatliche Angebot mit seinen exzessiv praktizierten Werbemaßnahmen nicht vor Spielsucht schützt, sondern diese weiter fördert. Auch wurden die vorgeschobenen finanziellen Interessen des Staates an Wetteinnahmen deutlich gerügt und als nicht hinreichender Grund für den Erhalt eines Monopols gewertet.

Die digibet wetten.de AG freut im Besonderen, dass die Rechtmäßigkeit der DDR-Lizenzen, die es unter anderem auch uns ermöglicht Sportwetten zu vermitteln, bestätigt wurde.

Wir sind uns jedoch darüber im Klaren, dass das Urteil zwar eine deutliche Rüge für das staatliche Monopol darstellt, diesem aber immer noch ermöglicht, bei Erfüllung strenger Auflagen weiter zu existieren. Will der Gesetzgeber den Wettmarkt nicht liberalisieren, so muss bis Ende 2007 der Schutz vor Spielsucht als oberste Maxime des Monopols gesetzlich verankert und umgesetzt sein. Dies beinhaltet, dass die Werbemaßnahmen ab sofort drastisch zurückgefahren werden müssten.

An erster Stelle sollte dann wohl die Werbekampagne von Oddset als ‚nationaler Förderer der FIFA WM 2006’ zu überdenken sein, da sie nach heutigem Urteil einen Verstoß der Auflagen bedeutet.

Die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigte Alternative wäre, den privaten Anbietern und Vermittlern den Zugang zum Markt in einem ordnungspolitsch geregelten Rahmen zu ermöglichen.

Wie der Gesetzgeber sich entscheiden wird bleibt abzuwarten.