Ausdrücklich begrüßt der größte deutsche Online-Sportwettenanbieter bwin e.K. die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Placanica. Dieser hat erneut klargestellt, dass unverhältnismäßige Beschränkungen der Dienstleistungsfreiheit, wie im aktuellen Entwurf des Glücksspielstaatsvertrags der Länder in Deutschland vorgesehen, nicht zulässig sind.
Der Gerichtshof erklärt es für Gemeinschaftsrechtswidrig, dass in Italien Vermittler, die für Rechnung ausländischer Unternehmen Wetten sammeln, mit Strafe bedroht sind. Ein Mitgliedstaat darf keine Strafe wegen Nichterfüllung einer Verwaltungsformalität verhängen, deren Erfüllung er unter Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht abgelehnt oder vereitelt hat.