Placanica Urteil: Glücksspielstaatsvertrag unterstützt

Berlin, den 6. März 2007 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute in einem italienischen Fall entschieden, dass Beschränkungen der Anzahl der Wirtschaftsteilnehmer grundsätzlich gerechtfertigt sein können, wenn sie dem Anliegen gerecht werden, die Gelegenheiten zum Spiel wirklich zu vermindern und die Tätigkeiten in diesem Bereich kohärent und systematisch zu begrenzen.

„Wir freuen uns sehr, dass der Europäische Gerichtshof diese Position bestätigt hat, setzt er damit doch seine bisherige konsequente Rechtsprechung fort. Der von den Ministerpräsidenten im Dezember 2006 eingeschlagene Weg kann nun konsequent beschritten und weiterverfolgt werden“, kommentiert Hansjörg Höltkemeier, Vorstand der Deutschen Klassenlotterie Berlin (DKLB), die Entscheidung.

In seiner Rechtssprechung hat der EuGH stets die Position vertreten, dass die Nationalstaaten ein ausreichendes Ermessen bei der Regelung des Glücksspiels haben und Beschränkungen der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit europarechtlich zulässig sind, wenn sie sich an der Spielsuchtprävention ausrichten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag orientiert sich strikt an dieser Vorgabe.

Deutsche Klassenlotterie Berlin (DKLB)

Die DKLB ist die Lottogesellschaft Berlins. Seit 1946 führt sie – im Auftrag des Landes Berlin – Glücksspiele und Lotterien durch. Unter dem Namen LOTTO Berlin bietet die DKLB heute verantwortlich verschiedene LOTTO-Produkte an, darunter LOTTO 6aus49, KENO, plus 5, TOTO, Spiel 77, SUPER 6, GlücksSpirale, Rubbellose und ODDSET. Die Zweckabgabe der Deutschen Klassenlotterie Berlin fließt an die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin. Die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin verfolgt gemeinnützige Zwecke und fördert ausschließlich soziale, karitative, kulturelle, dem Umweltschutz dienliche, staatsbürgerliche und sportliche Vorhaben.

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