Anfang Februar 2006 berichtete die Presse, dass das Landgericht Köln unter anderem den Online-Anbietern „betandwin“, „intertops“, „unibet“ und „bet365“ den Vertrieb von Glücksspielen und Sportwetten in Deutschland verboten habe vgl. (www.isa-casinos.de/articels/11282). Diese Meldung hat die Media- und Entertainment-Branche kurzzeitig verunsichert. Schnell kam jedoch ans Tageslicht, dass diese Meldung so nicht stehen gelassen werden konnte.