Für den Verband Europäischer Wettunternehmer (VEWU) ist das heutige Urteil des EuGH ein eindeutiges Signal für den Fall des Monopols in Deutschland. Der EuGH bestätigt in beeindruckender Weise die EG-Widrigkeit der italienischen Sportwetten-Beschränkungen. Die Richter führen aus, dass unter dem bloßen Hinweis auf die fehlende Erlaubnis ausländischen Wettunternehmen und ihren Vermittlern das Angebot von Sportwetten nicht verboten werden kann.
