Nach EU-Kommission und Bayerischem Verwaltungsgerichtshof spricht sich nun auch das Verwaltungsgericht München in mehreren von Hambach & Hambach erstrittenen Urteilen zugunsten führender englischer Online-Buchmacher aus. Neben allgemeinen juristischen Erwägungen sprechen insbesondere technische Probleme gegen lokale Beschränkungen des Internetvertriebs und damit gegen den Entwurf des Glücksspielstaatsvertrag. Ein Aufsatz von Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach, Rechtsanwalt Konrad Miller, LL.M. und Rechtsanwalt Karsten Schneidewind.