Der am Freitag zugestellte Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) ist eine eindeutige Niederlage für den Deutschen Lotto- und Totoblock: Den Lottogesellschaften ist sofort vollziehbar verboten, jeweils nur Teilnehmer aus dem eigenen Bundesland zum Spiel im Internet zuzulassen. Die bisherigen Gebietskartelle verstoßen gegen deutsches und europäisches Kartellrecht. „Da helfen auch keine Nebelkerzen wie in der heutigen Pressemeldung des Deutschen Lottound Totoblocks, die einfach mal das Gegenteil behauptet“, so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbands.