Bern. Das Bundesgericht hat in seinem Entscheid vom 18. Januar 2011 entschieden, dass die Geldspielautomaten vom Typ "Tactilo“ nicht dem Spielbankengesetz unterstehen und deshalb von der Loterie Romande weiterhin betrieben werden können. Seit mehreren Jahren war die Zulässigkeit der in der Romandie betriebenen Geldspielautomaten "Tactilo" umstritten. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) untersagte im Dezember 2006 ihren Betrieb.