Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat gestern nach mündlicher Verhandlung per Urteil der Klage des Fachbeirates Glücksspielsucht gegen das Land Hessen in vollem Umfang stattgegeben. Danach hat das Land Hessen gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen, als es im vergangenen Jahr das Lottospiel per E-Postbrief genehmigte und dabei den Fachbeirat Glücksspielsucht umging. Der Fachbeirat erwartet vom Land Hessen, dass die rechtswidrig erteilte Genehmigung umgehend zurückgenommen wird.