Amtsgericht Maulbronn spricht Sportwettenvermittler frei

Rechtsanwalt Jusuf Kartal

Kartal Rechtsanwälte
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D - 33602 Bielefeld
Mit rechtskräftigem Urteil vom 16. März 2010 (Az.: 1 Cs 83 Js 15781/09) hat das Amtsgericht Maulbronn (Baden-Württemberg) in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Strafverfahren einen privaten Sportwettenvermittler freigesprochen.

Das Gericht hat zu Gunsten des Sportwettenvermittlers einen sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum angenommen. Das Gericht führt in der Urteilbegründung aus, dass hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten eine „unklare Rechtslage“ vorliegt. Sowohl in der straf- als auch in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung sei sowohl zum Tatzeitpunkt am 04.01.2010 als auch zum heutigen Zeitpunkt keine einheitliche Rechtsauffassung zu erkennen.
Das Gericht geht davon aus, dass schließlich dem Angeklagten ein normgemäßes Verhalten nicht zumutbar gewesen wäre, da bereits das Verbot der Fortführung des Betriebes des Sportwettenvermittlers einen nicht nur unerheblichen Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit und Berufsfreiheit dargestellt hat und der Angeklagte somit ohne Schuld gehandelt hat.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hat auf Rechtsmittel verzichtet, so dass das Urteil rechtskräftig ist.