Mit rechtskräftigem Urteil vom 16. März 2010 (Az.: 1 Cs 83 Js 15781/09) hat das Amtsgericht Maulbronn (Baden-Württemberg) in einem durch die Bielefelder Kanzlei KARTAL Rechtsanwälte geführten Strafverfahren einen privaten Sportwettenvermittler freigesprochen. Das Gericht hat zu Gunsten des Sportwettenvermittlers einen sog. unvermeidbaren Verbotsirrtum angenommen. Das Gericht führt in der Urteilbegründung aus, dass hinsichtlich der Vermittlung von Sportwetten eine „unklare Rechtslage“ vorliegt.