In Nordrhein-Westfalen gelten auch nach dem 1. Juli 2012 weiterhin die bekannten Spielregeln: Internet-Glücksspiel bleibt verboten – bis zur Verabschiedung des Glücksspieländerungsstaatsvertrages durch den Landtag. Die Kernfragen zum neuen Gesetz werden nachfolgend beantwortet.
1. Welches Ziel verfolgt der Glücksspieländerungsstaatsvertrag?
Der Änderungsstaatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (kurz Glücksspieländerungsstaatsvertrag oder GlüÄndStV) schafft zukünftig bundes-einheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen in allen 16 Bundesländern. Dabei soll die neue Übereinkunft sicherstellen, dass die ländereigenen Lotteriegesellschaften auch weiterhin in hohem Maße ihren ordnungspolitischen Auftrag erfüllen können: die natürlichen Spielbedürfnisse der Bevölkerung in geregelte und legale Bahnen zu lenken, die Spielsucht zu bekämpfen und den Spieler- und Jugendschutz sicherzustellen. Durch die wesentlichen Änderungen sollen Spielinteressierte vor allem davon abgehalten werden, auf dem Grau- oder Schwarzmarkt zu spielen. Denn dort bestehen erhöhte Risiken, Opfer krimineller Machenschaften oder der Spielsucht zu werden.
2. Was sind die wesentlichen Änderungen?
Erhebliche Neuerungen wird es für die Bereiche Lotterie und Sportwetten geben. Staatliche Lotterieangebote werden auch im Internet spielbar sein und bei Sportwetten wird das staatliche Monopol aufgehoben werden. Bundesweit wird es bis zu zwanzig lizenzierte Anbieter für Sportwetten (beispielsweise Oddset) geben, deren Angebote auch online gespielt werden können.
3. Wann werden die wesentlichen Änderungen in NRW umgesetzt?
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag ist bereits am 15. Dezember 2011 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen mit unterzeichnet worden und wird in NRW erst nach Verabschiedung durch den Landtag rechtskräftig. Die NRW-Landtagswahlen Mitte Mai hatten den Beschluss des neuen Glücksspielgesetzes bisher verzögert. Die Möglichkeit im Internet zu spielen, soll so schnell wie möglich geschaffen werden. Mit der Vergabe der Lizenzen für Sportwetten ist im Herbst 2012 zu rechnen.
4. Welche Angebote können Spielinteressierte nutzen, bis die neue Regelung umgesetzt ist?
Es stehen die umfangreichen staatlichen Lotterieangebote wie Eurojackpot oder LOTTO 6aus49, die Sportwette Oddset oder die Fußballwette Toto zur Verfügung. Diese können Spielinteressierte, wie gewohnt, landesweit in allen WestLotto Annahmestellen spielen.
5. Es gibt doch momentan schon Glücksspielangebote im Internet? Dürfen Spielinteressierte diese nutzen?
Nein, diese sind und bleiben illegal. Dazu gehören Internetglücksspielangebote privater und ausländischer Anbieter, wie beispielsweise Lottoland oder Euromillions, aber auch Internet-Sportwettenangebote, wie zum Beispiel bwin sowie alle weiteren bezahlten Internet-Glücksspielangebote, wie etwa Online-Poker oder Online-Casino.
6. Erstmals werden die Spielhallen im Glücksspieländerungsstaatsvertrag erwähnt. Was sind hier die wesentlichen Bestimmungen?
Spielhallen sind nach dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag ab sofort erlaubnispflichtig. Des Weiteren gibt es Regelungen für ihr Erscheinungsbild sowie ihre Öffnungszeiten: Demnach wird Spielhallen eine zurückhaltende äußere Gestaltung sowie eine Sperrzeit von mindestens drei Stunden am Tag vorgeschrieben.