Liegt Absurdistan an der Förde?

Glücksspiel-Gesetzentwurf der Nord-SPD fördert Schattenwirtschaft und Geldwäsche

Ein Artikel von Andreas Schultheis

Kiel, Februar 2012 – Ob sich die SPD in Schleswig-Holstein mit dem Bumerangwerfen auskennt, ist bislang nicht bekannt. Es wäre ihr zu wünschen, denn ihr Vorgehen in Sachen Glücksspielrecht wird sie wohl recht unangenehm einholen.
Mit ihrem „Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels“ (Link) im Kieler Landtag dürfte sie nämlich Schiffbruch erleiden – was nicht nur an den Mehrheitsverhältnissen an der Förde liegt, sondern an der Resistenz gegenüber gesellschaftlichen Entwicklungen und wissenschaftlichen Argumenten.

Die Begründung für die Aufhebung des erst im September 2011 verabschiedeten Gesetzes ist alles andere als nachvollziehbar: Zwar lässt SPD-Fraktionschef Ralf Stegner landauf und landab keine Möglichkeit verstreichen, zu suggerieren, das Gesetz leiste der Geldwäsche Vorschub und öffne der Kriminalität im Nordstaat Tür und Tor. Fundierte Analysen und Belege dafür bleibt er indes schuldig. Wie sollte er auch erklären, dass ein Gesetz, dass den bisherigen Graumarkt für Internetwetten, Casino-Spiele und Online-Poker in die Legalität führt und somit staatliche Kontrolle ermöglicht, gerade kriminellen Machenschaften die Bahn ebnet? Fast kann man die Kommentare aus dem In- und Ausland schon hören: „Willkommen in Absurdistan!“

Forschungsinstitut: Unregulierter Markt begünstigt Geldwäsche

Keine Frage, die Stegner-SPD zwischen den Meeren steht ziemlich alleine da mit ihrer Absicht, weite Teile des deutschen Wettmarktes weiterhin in der Schattenwirtschaft zu belassen. Denn nichts anderes wäre die Folge ihres Vorstoßes. Dabei ist es nach einer Studie des Forschungsinstituts Glücksspiel und Wetten (http://www.forschung-gluecksspiel.de) aus Sankt Augustin im Auftrag der TÜV Trust IT GmbH gerade der unkontrollierte Schwarzmarkt, der „illegale Geldwäsche innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (ermöglicht und gefördert). Hierdurch entsteht der Gesellschaft zweifelsfrei ein unmittelbarer wirtschaftlicher Schaden, der aufgrund der unregulierten Marktbedingungen gegenwärtig nicht zu identifizieren ist. Es werden aktuell faktisch Rahmenbedingungen geschaffen, die Geldwäsche in Deutschland geradezu zu fördern scheint, der auch über Deutschland hinaus gesellschaftliche Schäden innerhalb der EU zu multiplizieren scheint“, heißt es im Thesenpapier des Instituts, für das die Professoren Reiner Clement und Franz Peren verantwortlich zeichnen.

Der deutsche Status quo und mithin auch der Entwurf eines Glücksspielstaatsvertrages der übrigen 15 Bundesländer (E-15-Modell), der unter anderem den Internet-Casino- und Online-Poker-Bereich und damit rund vier Millionen Pokerspieler weiterhin ausklammert, seien daher diejenigen Modelle, die die Geldwäsche befördern. Märkte, die man hingegen kontrollieren kann, sind entsprechend weniger gefährdet. Auch deshalb haben CDU und FDP in Schleswig-Holstein ihren Gesetzentwurf – in Anlehnung an das so genannte Dänische Modell – seinerzeit so angelegt, dass dem Geldwäscheproblem beizukommen ist. „Das Thesenpapier unterstreicht die Richtigkeit unseres Ansatzes“, sagte der stellvertretende schleswig-holsteinische CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp (http://www.hans-joern-arp.de) im Gespräch mit Die Freie Welt. „Als erstes und bislang einziges Bundesland haben wir die Initiative ergriffen, den unkontrollierten Markt im Internet auszutrocknen. Wir haben immer gesagt, dass so Spielerschutz, Suchtprävention und Bekämpfung von Geldwäsche am effektivsten zu erreichen sind.“

EU-Parlament für Regulierung

Nicht nur die Praxis gibt Schwarz-Geld Recht, denn immerhin haben sich mittlerweile fast 90 Glücksspielanbieter – und damit doppelt so viele wie zunächst angenommen – um eine Lizenz in Kiel beworben, die bereit sind, die strengen Auflagen eines der modernsten Glücksspielgesetze Europas zu erfüllen. Auch die Europäische Union hat das Gesetz für praxistauglich und mit EU-Recht vereinbar erklärt – was vom so genannten E-15-Modell bislang nicht bekannt ist. Im Gegenteil: Der erste Entwurf wurde bereits im letzten Jahr in Brüssel verworfen, eine Beurteilung der aktuellen Fassung steht noch immer aus, was Branchenkenner für kein positives Zeichen in Bezug auf die Umsetzbarkeit des Gesetzes halten. Eher darf man wohl eine erneute Ohrfeige erwarten. In einer Resolution zum Online-Glücksspiel im europäischen Binnenmarkt hat zudem das Europäische Parlament betont, „dass ein attraktives, gut reguliertes Angebot sowohl an Glücksspielen im Internet als auch an traditionellen Präsenz-Glücksspielen notwendig ist, um zu gewährleisten, dass Verbraucher keine Betreiber wählen, die die einzelstaatlichen Lizenzanforderungen nicht erfüllen [… und] verweist auf die Notwendigkeit, eine zuverlässige Alternative zu illegalen Glückspieldiensten bereitzustellen.“ Als zuständiger Berichterstatter des Parlaments bestätigte der FDP-Abgeordnete Jürgen Creutzmann die Strategie Schleswig-Holsteins, indem er sich für ein Lizenzierungsmodell als „beste Wahl zur effektiven Bekämpfung des Schwarzmarkts“ aussprach. „Danach legen die Mitgliedstaaten jeweils die Bedingungen für die Lizenzerteilung fest. Jeder europäische Betreiber, der diese Bedingungen erfüllt, sollte dann die Möglichkeit haben, sich um eine Lizenz zu bewerben.“ (vgl. Online-Glücksspiele im Binnenmarkt: Rede von Jürgen Creutzmann, MdEP).

Strenges Genehmigungsverfahren

Die Landtags-SPD in Kiel hält unterdessen an ihrem Antrag an den Landtag fest, stellt wahlkampftaktische Erwägungen hinter den Verbraucherschutz zurück und will das Gesetz kippen, mit dem Schleswig-Holstein in den Fluten der Geldwäscher unterzugehen drohe. Was sie auch außer Acht lässt: Jedes Unternehmen, das sich um eine Glücksspiel-Lizenz in Kiel bewirbt, muss die strengsten nur denkbaren Bedingungen erfüllen, vergleichbar denjenigen eines Online-Banking-Anbieters. Dazu zählen u.a. ein elektronisches Zahlungsabwicklungs- und ein Sicherheitskonzept für die IT- und Datensicherheit, ein Antigeldwäschekonzept und ein Betrugsabwehrkonzept sowie einen so genannten Safe Server, der im nördlichsten Bundesland steht: „Hierunter versteht man ein technisches Kontrollsystem, eine Art ‚Fahrtenschreiber’ der Glücksspielanbieter, der alle Geldbewegungen und Kundendaten speichert“, so das Branchenmagazin Sponsors (http://www.sponsors.de). Die Daten würden für die Dauer von 36 Monaten gelistet und seien fälschungssicher. „Zugriff hat ausschließlich die Aufsichtsbehörde.“ Was technisch alles möglich ist, um Manipulation und auch Suchtgefährdung vorzubeugen, wurde unlängst auf einer Glücksspielkonferenz in Norderstedt dargelegt. So hat etwa die Wirecard Bank, die als Vollbank von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert wird, technische Mechanismen entwickelt, die im Rahmen des elektronischen Zahlungsverkehrs der Geldwäsche- und Betrugsprävention dienen. Schließlich sieht die Regulierungsverordnung vor, dass die Online-Glücksspielanbieter den elektronischen Zahlungsverkehr über eine Vollbank abwickeln müssen. Damit schafft es das schleswig-holsteinische Innenministerium, im Sinne der Geldwäschebekämpfung auch die BaFin einzubinden. Mehr Geldwäscheprävention geht nicht.

USA: Abkehr von Online-Glücksspiel-Verbot

Selbst in den USA scheint sich die Erkenntnis durchzusetzen, dass ein Verbot von Online-Glücksspiel, das sowohl der E-15-Entwurf wie auch die SPD in Schleswig-Holstein scheinbar gut heißen, Geldwäsche und Betrug wesentlich erleichtern und zeitgleich den Verbraucherschutz erschweren. So forderten diese Woche der ehemalige Direktor des FBI, Louis Freeh, und der ehemalige Minister für Homeland Security, Tom Ridge, die streng regulierte Zulassung von Online-Poker und Co. Wie Hans-Jörn Arp und FDP-Frontmann Wolfgang Kubicki in Schleswig-Holstein betonen auch sie, dass ein Online-Glücksspielverbot und Verbraucherschutz im Internet sich aufgrund der Wirkungslosigkeit von Internetverboten ausschließen. Unlizenzierte und unregulierte Online Gambling Websites breiten sich demnach in einem nicht regulierten Markt mehr denn je aus, ohne entsprechende Schutzmaßnahmen gegen Betrug, Spielmöglichkeiten für Minderjährige oder Geldwäsche, so ihre Betrachtung laut Washington Examiner (http://washingtonexaminer.com), weshalb sie unter anderem die Regulierung des Online-Marktes mit entsprechend strengen Lizenzierungsverfahren fordern.

Nun fliegt der Bumerang also mit großer Wucht zurück in Richtung der Schleswig-Holstein-SPD. Denn nicht der künftig streng regulierte Markt ist es, der die Geldwäsche befördert, sondern gerade das seit Jahren von den Sozialdemokraten favorisierte Modell, das einen ganzen Markt und Millionen von Spielern in die Illegalität treibt.

Der Autor war wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Europäischen Parlament und beschäftigt sich als freier Journalist seit Jahren mit der Entwicklung der Glücksspielgesetzgebung.