Glücksspielgesetz: Schleswig-Holstein verschärft Spielsuchtprävention

Deutscher Lottoverband kritisiert pauschale Regelung

29.06.2011 – Heute fand im Kieler Landtag die zweite Lesung zum schleswig-holsteinischen Glücksspielgesetzentwurf statt. Dabei wurde auch ein Änderungsantrag der Regierungsfraktionen von CDU und FDP verabschiedet, der weitergehende Regelungen des Sozialkonzeptes vorsieht. So sollen Anbieter von Glücksspielen umfangreichere Hilfsmaßnahmen als bislang geplant für spielsuchtgefährdete Spieler bereit stellen.

„Der Maßnahmenkatalog ist in seiner pauschalen Ausgestaltung nicht sachgerecht, denn er gilt für alle Glücksspielarten ungeachtet deren Gefahrenpotential“, kritisiert Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes (DLV). Der Verband empfiehlt eine gefahrenadäquate Regelung.

Alle wissenschaftlichen und repräsentativen Studien belegen, dass von Lotterien keine Spielsuchtgefahr ausgeht. Dies hatten die Suchtverbände und Suchtberatungsstellen in den ausführlichen Anhörungen zum schleswig-holsteinischen Gesetzentwurf bestätigt. Zu dem gleichen Ergebnis kam zudem das Verwaltungsgericht Halle in den Ausführungen zu seinen Grundsatzurteilen vom 11. November letzten Jahres, die seit gestern rechtskräftig sind. Das Gericht hatte sämtliche Restriktionen des Glücksspielstaatsvertrages für private Lotterievermittler für unanwendbar erklärt, nachdem es sich selbst davon überzeugt hatte, dass es keinerlei Anhaltspunkte für eine nennenswerte Suchtgefahr bei Lotto gibt. Dies wäre aber, so das Gericht, zur Rechtfertigung der drastischen Verbote für den privaten Vertrieb erforderlich gewesen.

„Die jetzt von Schleswig-Holstein geplanten Verschärfungen sind für Lotto und Lotterien nicht erforderlich“, so Faber. „Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen.“