Ein Artikel von Robert Hess
Länder wehren sich gegen den Vorwurf des Totalversagens.
Die Werbung für Sportwetten im Fernsehen, dem Radio und im Internet sorgt schon lange für Diskussions- und Redebedarf, so der Eindruck aus vielen Statements von Befürwortern oder Gegnern und Medienberichten. Kaum hatte der Glücksspielstaatsvertrag 2021 Onlinesportwetten in die Legalität überführt (sofern eine deutsche Lizenz vorliegt), schon begann die Diskussion über ausufernde Werbung und die damit einhergehenden möglichen Gefahren insbesondere für Jugendliche und junge Heranwachsende.
Ausgelöst wurde die Diskussion vom Bremer Innensenator Mäurer. Ebenfalls eingeschaltet hat sich der Beauftragte der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen. Die Diskussion nahm Fahrt auf. Blienert verwies auf seine Sorgen über die Entwicklungen im Bereich des Glücksspiels. So könne es nicht sein, dass weder Jugendliche noch problematisch Spielende einer Fußballübertragung folgen könnten, ohne kontinuierlich mit Sportwettenwerbung konfrontiert zu werden. Ich denke mal an die immer noch beliebte Sportschau in der ARD. Da gibt es auch Werbung für Bier. Eine große Biermarke präsentiert da ihr Pils. Davon hört man vom Beauftragten der Bundesregierung bisher nichts! Im Sinne der Konsistenz sollte darüber nachgedacht werden.
Nun hat sich sogar ein Bündnis gegen Sportwettenwerbung gegründet. Bekannte Einzelstimmen sollen so wohl gebündelt werden, um in der Diskussion besser durchzudringen. Sie haben sich zuletzt, rechtzeitig zur Innenministerkonferenz des Bundes und der Länder, in einem offenen Brief zu Wort gemeldet und auf die Inkonsistenz der bisherigen Regelungen hingewiesen. So dürfe für virtuelles Automatenspiel und Poker nur zwischen 21 Uhr und 6 Uhr geworben werden. Für Sportwetten gäbe es keine zeitliche Beschränkung.
Soweit der Rahmen. Doch nun zurück zum scharfen Ton zwischen Blienert und den Ländern. Erstmals hatte BILD auf einen durchaus interessanten und nicht unbedingt üblichen Schriftwechsel hingewiesen. Blienert soll den Ländern in diesen o.g. Fragen ein Totalversagen vorgeworfen haben. Im Namen der Rundfunkkommission der Länder äußersten sich die rheinland-pfälzische Staatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin und ihr sächsischer Stellvertreter, Staatsminister Oliver Schenk. So habe man die Aussage „statt einer Regulierung und Kontrolle des Marktes gäbe es weiter einen regelrechten Wildwuchs bei Sportwetten und Onlinecasinos, …. mit Verwunderung wahrgenommen“.
Beide verweisen darauf, dass dem Glücksspielstaatsvertrag und auch den medienrechtlichen Staatsverträgen ein sorgsam austariertes Regulierungssystem zugrunde liege, das die Veranstaltung von Glücksspiel und dementsprechend die Werbung dafür eng reguliere. Zugleich verwiesen Raab und Schenk darauf, dass die Regulierung die berechtigten Interessen der werbetreibenden Wirtschaft, der Medienunternehmen und der Allgemeinheit im Blick hat und dabei insbesondere das Ziel einer Kanalisierung mit einem ausgeprägten Jugend- und Spielerschutz verfolge. Ein erster Evaluierungszwischenbericht zum Glücksspielstaatsvertrag soll ja zum 31. Dezember 2023 vorliegen, so Raab und Schenk. Vor diesem Hintergrund sehe die Rundfunkkommission „keinen Anlass für die von Ihnen (Blienert, der Verfasser) geäußerte harsche Kritik“.
Dem Evaluierungszwischenbericht kommt offensichtlich eine durchaus erheblichere Bedeutung zu obwohl die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mehrmals nur von einem „technischen“ Zwischenbericht gesprochen hatte.