Rheinland-Pfalz: Automatenbranche bei Anhörung zum Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes vertreten

Am heutigen 13. Januar fand eine Anhörung des Innenausschusses des Landtags Rheinland-Pfalz statt. Der Anlass: das Landesgesetz zur Änderung des Landesglücksspielgesetzes. Die Anhörung fand als Videokonferenz statt. Die Position des gewerblichen Automatenspiels vertrat Georg Stecker, Vorstandssprecher Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW). Er erläuterte nochmals ausführlich den Standpunkt der Automatenbranche, die der DAW und der Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. (AVRP) dem Innenausschuss bereits vorab in einer gemeinsamen Stellungnahme dargelegt hatten.

Im Rahmen der Anhörung wies Stecker auf die verheerenden Auswirkungen hin, die eine Verabschiedung des Gesetzes, das Mindestabstände zwischen staatlich konzessionierten Spielhallen untereinander sowie zu Kinder- und Jugendeinrichtungen von in der Regel 500 m vorsieht, hätte. „Der Gesetzentwurf droht, das legale Angebot in Rheinland-Pfalz zu vernichten, denn er bedeutet das Aus für weit mehr als die Hälfte aller staatlich konzessionierten Spielhallen. Bald könnten hunderte der größtenteils in zweiter oder dritter Generation familiengeführten Automatenunternehmen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen und 2.500 Menschen im Land ihren Arbeitsplatz verlieren. Gleichzeitig gefährdet die vorgesehene Halbierung des legalen Angebots massiv den wichtigen Kanalisierungsauftrag“, warnte er.

Ordentliche Betriebe erhalten – Kanalisierung ermöglichen

Das Argument, das in der Diskussion der vergangenen Wochen vereinzelt vorgebracht worden war, wonach Spielhallenbetreiber bereits in der Vergangenheit in Gewerbegebiete hätten ausweichen können, ließe gänzlich unberücksichtigt, dass die bestehende Gesetzeslage Neuansiedlungen praktisch unmöglich gemacht habe, so Stecker vor dem Ausschuss. Ohnehin, so erläuterte er, erfordere das digitale Zeitalter eine zeitgemäße Regulierung. Die Idee von Mindestabständen offenbare jedoch eine Regulierungs-Logik, die noch aus einer vor-digitalen Zeit stamme. Es könne nicht sein, dass ab dem Sommer Online-Glücksspielangebote in jedem Wohnzimmer legal verfügbar sein werden, aber Spielhallen aus den Innenstädten verschwinden sollen, so Stecker. Auch mit Blick auf die anstehende Legalisierung überall und jederzeit verfügbarer Online-Glücksspielangebote sei es geboten, das gewerbliche Automatenspiel nach qualitativen Kriterien zu regulieren, sagte er.

Vor diesem Hintergrund begrüßte Stecker, dass Rheinland-Pfalz die Öffnungsklausel des Glücksspielstaatsvertrages 2021 nutzen will und Mehrfachkonzessionen mit bis zu drei Spielhallen befristet erhält, wenn diese bestimmte qualitative Kriterien erfüllen. Allerdings könne diese Regelung ihre Wirkung kaum entfalten, da viele Mehrfachkonzessionen dennoch aufgrund des vorgesehenen Mindestabstandes schließen müssten. Gleichzeitig forderte Stecker eine an Qualitätskriterien orientierte Öffnungsklausel, die auch bei den Mindestabständen Ausnahmen zulässt. Dieses Vorgehen würde ordentliche Betriebe erhalten und – ganz im Gegensatz zu den vorgesehenen Mindestabständen – den Jugend- und Spielerschutz tatsächlich stärken.