Hans-Jörn Arp zum Glücksspielstaatsvertrag: Ministerpräsident Albig pokert hoch!

Angesichts der heute (22. Oktober 2012) unter anderem in der „Welt“ gemeldeten Ankündigung von EU-Binnenmarktskommissar Michel Barnier, gegen jene Mitgliedsstaaten vorzugehen, deren nationale Gesetze im Wett-Bereich nicht mit der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes übereinstimmen, hat der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag, Hans-Jörn Arp, vor den negativen Folgen eines Vertragsverletzungsverfahrens für Schleswig-Holstein gewarnt:

„Bei einer mit dem Beitritt zum Glücksspielstaatsvertrag verbundenen Aufhebung unseres Glücksspielgesetzes droht neben den Schadenersatzklagen der benachteiligten Unternehmen nun auch ein Vertragsverletzungsverfahren. Für unser Land wird das richtig teuer. Damit ist einmal mehr klar: Ministerpräsident Albig pokert hoch“, erklärte Arp in Kiel.

Der Glücksspielexperte erinnerte daran, dass die EU-Kommission das von CDU und FDP beschlossene schleswig-holsteinische Glücksspielgesetz ohne Beanstandung ratifiziert habe. Der Glücksspielstaatsvertrag der anderen 15 Bundesländer – dem die Regierung Albig nun beitreten wolle – sehe sich nach wie vor sieben Seiten mit kritischen Nachfragen der EU-Kommission gegenüber, die bislang unbeantwortet geblieben seien. In Kenntnis dieser Rechtslage habe die neue Landesregierung sich – getrieben vom SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner – darauf verständigt, dem brüchigen Vertrag beizutreten.

„Ministerpräsident Torsten Albig sollte sich die morgigen Ausführungen von EU-Kommissar Barnier sehr genau durchlesen und von EU-Rechtsexperten erläutern lassen“, empfahl Arp. Wenn Albig nach den Erfahrungen der letzten Jahre in dieser Frage immer noch auf den Rat des SPD-Landesvorsitzenden Ralf Stegner setze, sei ihm nicht mehr zu helfen:

„Stegner hat schon als Innenminister Vorhaben in erster Linie nach der SPD-Parteidoktrin bewertet. Recht und Gesetz sind für den SPD-Landesvorsitzenden seit jeher nur nachgeordnete Kriterien“, so Arp.

Als offensichtlichste Fehler des Glücksspielstaatsvertrages nannte Arp die Begrenzung der Lizenzen für Wettanbieter auf 20, sowie die unterschiedslose Begründung des Glückspiel- und Wettmonopols mit der Suchtbekämpfung.

Wer Lotto „6 aus 49“ und Casinospiele mit der gleichen Begründung monopolisiere, der dürfe sich nicht wundern, wenn die Begründung und damit auch das Monopol vor den Gerichten zerlegt würden. Und wer nicht mehr als 20 Lizenzen vergeben wolle, der müsse stichhaltig begründen, weshalb die 21. im Vergleich zu 20. so gefährlich sei, dass ausgerechnet diese nicht mehr vergeben werden darf:

„All das ist seit vielen Jahren bekannt. All das wird trotz zahlreicher Gerichtsurteile seit ebenso vielen Jahren von den anderen 15 Bundesländern ignoriert. Deshalb hat die CDU-geführte Landesregierung diesen Unsinn in Schleswig-Holstein beendet. Wenn Ministerpräsident Albig jetzt auf Anweisung seines SPD-Landesvorsitzenden Stegner blindlings diesen Unsinn fortsetzt, trägt er für die Konsequenzen allein die Verantwortung“, so Arp abschließend.

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