Der Deutsche Caritasverband begrüßt das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs, Spielbanken zur Erstattung von Verlusten, die spielsüchtigen Menschen entstehen, zu verpflichten. Gleichzeitig sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf, denn das Urteil bezieht sich nur auf das so genannte Kasinospiel in den Spielbanken.
