Wer im E-Commerce tätig ist, unterliegt in der Regel dem Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG), einem Regelwerk, welches speziell auf Teledienste abzielt, wozu unter anderem auch Homepages oder mobile Dienste zählen. In bestimmten Fällen – etwa beim Versand von Werbung in Form eines Newsletters – lässt das TDDSG die Erhebung von Daten nur zu, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Wie eine solche Einwilligung im Sinne des TDDSG auszusehen hat, war bislang unklar.
