Am 4. April 2006 sind von der EU-Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland, Dänemark, Finnland, Ungarn, Italien, die Niederlande und Schweden eingeleitet worden. Ziel dieser Vertragsverletzungsverfahren ist es laut Pressemitteilung der EU-Kommission zu überprüfen, ob die nationalen Maßnahmen der Länder in Bezug auf Sportwetten mit Art. 49 des EU-Vertrages kompatibel sind.