Als Ergebnis der Plenarabstimmung zur ersten Lesung der EU-Rahmenrichtlinie für Dienstleistungen, die am 16. Februar 2006 im Europäischen Parlament stattfand, ist Glücksspiel in der Richtlinie nicht mehr enthalten. Die Wahrscheinlichkeit steigt jetzt, dass Länder gezwungenermaßen anerkennen, dass geltendes europäisches Recht grenzüberschreitendes Glücksspiel innerhalb der EU bereits zulässt, und zwar aufgrund der Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und der Vertragsverletzungsverfahren durch die Kommission.