Was hat der Europäische Gerichthof mit Glücksspiel zu tun? Bereits nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs war das Angebot von Glücksspielen als wirtschaftliche Betätigung im Sinne des EG-Vertrags beurteilt worden (Es geht schließlich um Geld). Beschränkungen der nach dem EG-Vertrag gewährleisteten Dienstleistungsfreiheit durch ein grenzüberschreitendes Angebot müssen daher „aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sie müssen geeignet sein, die Verwirklichung des mit ihnen verfolgten Zieles zu gewährleisten...