Rechtsanwalt Dr. Wulf Hambach zum EU-Wettrecht. Gemeinschaftliche Vorgaben gibt es nicht, nur Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). In dem Vorabentscheidungsurteil des EuGH zum Fall "Gambelli" 2003 wurde der Gesetzgeber nicht angesprochen. Vielmehr müssen nationale Gerichte nun das Urteil auslegen. Im Grunde genommen macht jedes Mitgliedsland das, was es will.
