Zu dem Beitrag "Scheitert Hessens Initiative zur Schließung von privaten Wettbüros?" ist zu bemerken, dass das Verwaltungsgericht Darmstadt bereits vor einiger Zeit über die Eilanträge der privaten Sportwettenvermittler in Südhessen entschieden hat und zwar zu deren Ungunsten. Sicherlich ist die Argumentation des Verwaltungsgerichts äußerst angreifbar. So schließt es sich ausdrücklich der fragwürdigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom "Attraktivitätsgefälle" an, wissend dass das Bundesverfassungsgericht eben dieser nicht gefolgt ist.