Sie behaupten, einen "neuen Regelungsansatz gewählt" zu haben, den "zielorientierten, prozedural ausgestalteten Ansatz". Von "detaillierten materiellen Verboten", so die Charakterisierung der Werberegeln des geltenden Glücksspielstaatsvertrages, will man künftig nichts mehr wissen. Deutschlands Glücksspielgesetzesmacher offenbaren ihre Vorstellungen für das geplante geänderte Werberecht der neuen Landschaft des Lotteriestaatsmonopols - und demaskieren sich.