Rechtsanwalt Boris Hoeller analysiert die Schwächen des neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrags – und warnt vor juristischen Risiken im geplanten Werberecht.
Rechtsanwalt Boris Hoeller analysiert die Schwächen des neuen Glücksspieländerungsstaatsvertrags – und warnt vor juristischen Risiken im geplanten Werberecht.
Berlin, 07. Dezember 2011. Am 15. Dezember verlieren auch die Medien weitreichende Optionen auf neue Einnahmequellen: Die Ministerpräsidenten treffen sich in Berlin, um den Staatsvertrag zur künftigen Regelung des Glücksspielwesens auf den Weg zu bringen. Ende Oktober einigten sich 15 Bundesländer auf die Inhalte – Schleswig-Holstein enthielt sich aufgrund einer eigenen, marktgerechteren Gesetzgebung.
In einem durch die Rechtsanwälte G. Bongers und P. Aidenberger geführten Verfahren hat der 13. Senat des OVG Münster, der für die sog. Internetuntersagungsverfahren zuständig ist, einem Eilantrag einer privatrechtlichen Gesellschaft stattgegeben, der seitens der Bezirksregierung Düsseldorf aufgegeben worden war, es zu unterlassen, selbst oder durch Dritte im Internet für öffentliches Glückspiel (Sportwetten, Casinospiele, Pokerspiele) in NRW zu werben.
Die Ministerpräsidentenkonferenz war noch nicht beendet und schon war eine Kompromisslösung zwischen den fünfzehn Ländern und Schleswig-Holstein gescheitert. Stattdessen wird Schleswig-Holstein zum 01. Januar 2012 ein eigenes Glücksspielgesetz haben. So etwas hatte es noch nicht gegeben. Die übrigen 15 Länder werden den neuen Glücksspielstaatsvertrag am 15.Dezember in Berlin während eines Treffens mit der Bundeskanzlerin beschließen.
In einem durch die Kanzlei Rechtsanwälte Bongers & Kollegen geführten Eilverfahren vor dem Hessischen VGH hat dieser mit Beschluss vom 9. August 2011 – 8 B 926/10 – einen zuvor ergangenen Beschluss des Verwaltungsgerichts Darmstadt abgeändert und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Betreibers eines Sportwettbüros gegen eine Ordnungsverfügung einer hessischen Kommune vom 30. Dezember 2009 bis sechs Monate nach Inkrafttreten eines neuen Glücksspielstaatsvertrages angeordnet.
Der Bad Homburger Magistrat hat eine Bewerbung der Kur- und Kongreß-GmbH um den Betrieb der Spielbank in der Kurstadt befürwortet. Der Punkt wird nun voraussichtlich am 25. August 2011 auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung stehen, die ebenfalls zustimmen muss. Danach könnte die Kur- und Kongreß-GmbH die ersten vorbereitenden Schritte unternehmen.
Die Klagen des GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielwesen e.V. gegen staatliche Lottogesellschaften sind rechtlich zulässig. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 17.8.2011 in drei Verfahren abschließend entschieden. Nun müssen die Oberlandesgerichte Hamm bzw. Naumburg in der Sache entscheiden. In einem dritten Verfahren wies der BGH die Revision der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegen die Verurteilung wegen mangelhaftem Minderjährigenschutz zurück.
Das Hanseatische Oberlandesgericht hat in einem heute verkündeten Urteil der Lotto Hamburg GmbH verboten, mit einer bestimmten Werbekampagne auf öffentlichen Linienbussen für ihre Glücksspiele „Lotto“ und „Keno“ zu werben, da die Werbung gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoße. Die beklagte Lotto Hamburg GmbH ist ein staatliches Glücksspielunternehmen, das im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg exklusiv eine gesetzlich festgelegte Zahl von Glücksspielen veranstaltet...
11.08.2011 (Köln) – In gleich drei Fällen verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg heute die Lotto Hamburg GmbH wegen Verstößen gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV). Ein viertes Verfahren vor dem OLG wegen mangelhaften Minderjährigenschutzes in den Annahmestellen ist noch anhängig. In allen Fällen hatte der GIG Verband für Gewerbetreibende im Glücksspielswesen geklagt, um die Monopolgesellschaft auf die Einhaltung des GlüStV zu verpflichten.
09.06.2011 (Köln) – Im Mai 2009 hatte die Bremer Toto und Lotto GmbH (Lotto Bremen) im Internet und mit Plakaten vor Annahmestellen eine Sonderverlosung im „Spiel 77“ beworben und damit gegen die Werbebeschränkungen des Glücksspielstaatsvertrages verstoßen. In der gemeinsamen Sonderaktion mit den staatlichen Lottogesellschaften aus Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein wurden 31 Mercedes Benz-Fahrzeuge verlost.
Der Entwurf der Länder zum neuen Glücksspielstaatsvertrag hat heftige Reaktionen hervorgerufen: Rechtsexperten sind entsetzt, viele private Wettenanbieter wenden sich mit Grausen ab. Alle Hoffnungen ruhen jetzt auf Schleswig-Holstein. Die Lösung klingt einfach und ein wenig nach Wildem Westen: „Wenn die Ministerpräsidenten der Länder nicht von ihrem Entwurf für den neuen Glücksspielstaatsvertrag abrücken, gehen wir eben nach Schleswig-Holstein und beantragen dort zu besseren Bedingungen eine Lizenz, um legal Sportwetten anzubieten.“