Berlin: Sündenfall Jackpotwerbung

– Bereits zweites Ordnungsgeld gegen DKLB verhängt
– Landgericht Berlin setzt 150.000,00 €, ersatzweise 15 Tage Ordnungshaft fest

Wegen schuldhaften fortgesetzten Verstoß gegen ein als endgültige Regelung anerkanntes Urteil des Kammergerichts (Az.: 24 U 145/08) muss die Deutsche Klassenlotterie Berlin AöR (DKLB) erneut ein sechsstelliges Ordnungsgeld zahlen. Dies ordnet der Beschluss des Landgericht Berlin vom 28.06.2011 (Az.: 103 O 134/08) an. Noch fast zwei Jahre nach der Untersagung einer Werbung, in der blickfangmäßig der Jackpotbetrag hervorgehoben wird, ging die DKLB mit der im Kern gleichen Masche hartnäckig auf Kundenfang. Erneut verbotswidrig, wie nun auch das Landgericht entschied. Bereits Anfang März hatte das Kammergericht gegen das von Hansjörg Höltkemeier und Hans-Georg Wieck geführte Lotto-Unternehmen ein erstes Ordnungsgeld von 100.000,00 € wegen schuldhaften Verstoß gegen das rechtskräftige Urteil verhängt. Dieses Verfahren hatte sich bis zum Abschluss gut ein Jahr gezogen.

Pikantes Detail: Die bis Ende Oktober 2010 durchgeführte illegale Werbung wurde von der Berliner Glücksspielaufsicht gedeckt. Statt das rechtswidrige Treiben zu untersagen und empfindliche Ordnungsgelder festzusetzen, stellte die Berliner Behörde der DKLB sogar noch einen Freibrief aus. Doch damit verteidigte sich die DKLB vor der Berliner Zivilgerichtsbarkeit erfolglos. Man habe angesichts des immer noch hervorgehobenen Jackpotbetrages damit rechnen müssen, dass das Gericht eine Zuwiderhandlung feststellt (Kammergericht, Beschluss vom 4 . März 2011 – 24 W 91/10).

Der Standhaftigkeit der beteiligten Berliner Spruchkörper ist Tribut zu zollen. Insbesondere, weil die landeseigene Glücksspielaufsicht und auch der Senat das rechtswidrige Treiben der Landeslotterie scheinbar wohlwollend oder zumindest stillschweigend betrachtet haben. Nichtdestotrotz bleibt trotz des erheblichen Ordnungsgeldes von 150.000,00 € womöglich nur der Makel des verbotswidrigen Handelns. Denn Eigentümer der DKLB, eine Anstalt öffentlichen Rechts, ist das Land Berlin. Das Ordnungsgeld bleibt letztlich in der Familie.

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Rechtsanwalt Boris Hoeller

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