Das im Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) vorgesehene Losverfahren zwischen konkurrierenden Spielhallenstandorten ist nicht zu beanstanden.
Das im Berliner Mindestabstandsumsetzungsgesetz (MindAbstUmsG Bln) vorgesehene Losverfahren zwischen konkurrierenden Spielhallenstandorten ist nicht zu beanstanden.
Die Teilnahme am Sonderverfahren für die Vergabe von Spielhallenerlaubnissen im Land Berlin ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die behördliche Praxis, unvollständige Bewerbungen von der weiteren Teilnahme auszuschließen, in mehreren Eilverfahren bestätigt.
Das VG Berlin hat in einem Beschluss vom 17.09.2015 den Eilantrag gegen eine auf Berlin beschränkte Verbotsverfügung von online-Casino und online-Poker aufgrund einer Abwägung der gegenseitigen Interessen zurückgewiesen. Die 23. Kammer meint anscheinend, das Interesse der Bundesländer an der Maximierung der Staatseinnahmen durch das Glücksspielmonopol überwiege das höherrangige Recht des EU-Bürgers am freien Dienstleistungsverkehr.
Verbotene Online-Casino- und Pokerspiele im Internet dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin untersagt werden. Das Gericht bestätigte damit die Rechtmäßigkeit einer gegenüber zwei großen Glücksspielanbietern ergangene Verfügung des Landesamtes für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO).
Espelkamp/Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Unternehmens der Gauselmann Gruppe, das neben zehn weiteren Standorten in Berlin seit 30 Jahren einen Spielhallenkomplex am Kurfürstendamm/Lehniner Platz betreibt, abgewiesen. Mit der Klage sollte erreicht werden, dass das Verwaltungsgericht das Landesspielhallengesetz Berlin als verfassungswidrig ansieht und es…
In Abänderung eines Beschlusses des OVG Berlin-Brandenburg hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 23. November 2010 Stellung zur Frage eines Erlaubnisvorbehalts als Begründung für die Versagung von einstweiligen Rechtsschutz genommen. Einige Oberverwaltungsgerichte haben jüngst entschieden, dass selbst unter Annahme einer Rechtswidrigkeit des Glücksspielmonopols…
Mit Beschluss vom 3. November 2010 ist das Verwaltungsgericht Berlin dem OVG Berlin-Brandenburg substanziell entgegengetreten und gewährt weiterhin einstweiligen Rechtsschutz. Das Gericht verweist auf seine tatsächlichen Feststellungen, die es in zahlreichen Hauptsacheverfahren getroffen hat. In Berlin werde an offensichtlich rechtswidrigen Werbeverhalten festgehalten und die Glücksspielaufsicht schreite dagegen auch nicht ein.
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