Espelkamp/Berlin. Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage eines Unternehmens der Gauselmann Gruppe, das neben zehn weiteren Standorten in Berlin seit 30 Jahren einen Spielhallenkomplex am Kurfürstendamm/Lehniner Platz betreibt, abgewiesen. Mit der Klage sollte erreicht werden, dass das Verwaltungsgericht das Landesspielhallengesetz Berlin als verfassungswidrig ansieht und es deswegen dem Bundesverfassungsgericht vorlegt. Die Gauselmann Gruppe ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt. Dies ergebe sich aus den vielfältigen Beschränkungen durch das Gesetz und insbesondere die Reduzierung der bislang erlaubten Geräteanzahl um mehr als 90 % innerhalb von fünf Jahren. Dies führt unausweichlich zum wirtschaftlichen Aus des Betriebes am Kurfürstendamm.
„Das Verwaltungsgericht hat alle unsere stichhaltig begründeten verfassungsrechtlichen Bedenken mit leichter Hand vom Tisch gefegt“, erklärt Mario Hoffmeister, Pressesprecher der Gauselmann Gruppe. „Dies überrascht uns nicht,“ erläutert Hoffmeister, „denn das Verwaltungsgericht hatte schon in der mündlichen Verhandlung am 15.02.2013 zu verstehen gegeben, es gehe davon aus, dass es den Parteien ohnehin nur um eine schnellstmögliche Entscheidung in erster Instanz gehe, um diese dann in der Berufungsinstanz überprüfen zu lassen“. Das einzig Gute an diesem Urteil sei, dass das Gericht den Weg in die nächste Instanz erleichtere, indem es in den wichtigsten Streitpunkten die Berufung zulasse.
„Wir sind mit namhaften Verfassungsrechtlern nach wie vor von der Verfassungswidrigkeit des Berliner Spielhallengesetzes überzeugt“, stellt Hoffmeister fest, „Und ebenso fest sind wir davon überzeugt, dass höhere Gerichte fernab von der tagespolitischen Diskussion in Berlin die Verfassungswidrigkeit bestätigen werden. Mit Blick auf die Bedrohung unserer Existenz werden wir alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen.“
Quelle: Gauselmann AG