Das VG Berlin hat mit Beschluss vom 15. September 2010 in einem durch die Bielefelder Kanzlei Kartal Rechtsanwälte geführten Eilverfahren zugunsten privater Sportwettenvermittler entschieden. In dem Beschluss führt das Gericht aus, dass es seine ständige Rechtsprechung durch die Urteile des EuGH vom 08. September 2010 bestätigt sieht. Insbesondere sei die Regelung im GlüStV zum Erlaubnisvorbehalt rechtswidrig.