Der 1. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hat mit Urteil vom 02. Dezember 2009, welches erst jetzt mit schriftlicher Begründung zugestellt wurde, auf die Revision eines in den ersten beiden Instanzen durch die Kanzlei Bongers vertretenen Sportwettvermittlungsunternehmens ein zuvor erlassenes (rechtsfehlerhaftes) Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 28. April 2006 aufgehoben...