Die Spielbanken Niedersachen GmbH (SNG) sieht sich – trotz aller Zurückhaltung wegen laufender Gerichtsverfahren – gehalten, zu aktuellen parlamentarische Vorgänge Stellung zu nehmen:
Die Spielbanken Niedersachen GmbH (SNG) sieht sich – trotz aller Zurückhaltung wegen laufender Gerichtsverfahren – gehalten, zu aktuellen parlamentarische Vorgänge Stellung zu nehmen:
Bern - Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat das Verfahren wegen mutmasslicher Werbung für die in der Schweiz nicht bewilligten Geldspiele des Online-Spielanbieters «Stake» eingestellt.
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat darüber zu entscheiden, ob der Veranstalter eines im Inland verbotenen Online-Pokerspiels die verlorenen Spieleinsätze eines Spielers erstatten muss.
Wie bereits auf ISA Guide berichtet wurde (https://www.isa-guide.de/isa-law/articles/271018.html) ist beim EuGH das Verfahren zu C-429/22 anhängig. Zurecht wurden nunmehr 2 Verfahren in Spielerklagen gemäß Paragraph 190 ZPO unterbrochen.
Nachdem sich die Bundesländer auf eine Regulierung von Online-Casinos und Online-Poker ab dem 1. Juli 2021 geeinigt haben, ebnen nun die Verwaltungsgerichte und Aufsichtsbehörden den Weg für eine Übergangsregulierung.
In den zur Verhandlung anstehenden Parallelverfahren hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs über die Frage zu entscheiden, ob das Angebot von Glücksspielen und Sportwetten im Internet nach einer Neuregelung des Glückspielrechtes auch mit Blick auf das Unionsrecht als wettbewerbswidrig anzusehen ist.
Am gestrigen Dienstag, den 12. April 2011, besuchte die Staatsanwaltschaft Bielefeld die Gauselmann Gruppe. Grund dafür waren Spekulationen in der Öffentlichkeit über die Rechtmäßigkeit von Parteispenden leitender Mitarbeiter aus dem Hause Gauselmann. Die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft konnten Einblick in umfangreiche Unterlagen zur Spendenpraxis der Jahre 2005 bis 2011 nehmen, welche durch das Unternehmen lückenlos dokumentiert und der Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt wurden.
Hannover/Lüneburg. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 03.04.2009 im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die Untersagungsverfügung vom 21.06.2007 des niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Integration gegen die bwin Interactive Entertainment AG entschieden.
Der Bayerische VGH hat mehrere Berufungsverfahren von Sportwettvermittlungsagenturen, in denen diese gegen Untersagungsverfügungen des Freistaates Bayern klagen, bis zur Entscheidung des EuGH zum Vorabentscheidungsersuchen der Verwaltungsgerichte Gießen und Stuttgart ausgesetzt.
In einem durch Rechtsanwalt Guido Bongers vertretenen Bußgeldverfahren hat das Amtsgericht Herne mit Beschluss vom 26.03.2009 (Az: 21 OWi-62 Js 903/08-310/08) ein Bußgeldverfahren gegen eine Geschäftsführerin eines Sportwettvermittlungsunternehmens eingestellt, die Kosten der Staatskasse auferlegt und auch die notwendigen Auslagen der Betroffenen der Staatskasse aufgebürdet. Insbesondere durch die letztgenannte Kostenentscheidung wird seitens des Gerichts zum Ausdruck gebracht...
Die Europäische Kommission hat in einem erst jetzt bekanntgewordenen Schreiben vom 19.5.2008 mit dankenswerter Klarheit in dem beim EuGH vorliegenden deutschen Vorabentscheidungsverfahren Rs. C-46/08 Stellung bezogen. Die von ihr dem EuGH empfohlenen Antworten auf die Vorlagefragen des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts bestätigen auf ganzer Linie die von zahlreichen Rechtsgutachten und verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen erhobenen gemeinschaftsrechtlichen Beanstandungen...
Mit Beschluss vom 29.09.2008 ( 11 LC 281/06) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren den Rechtsstreit eines Sportwettvermittlers, der sich gegen eine ordnungsbehördliche Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wendet, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-316/07 u.a. (Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen und des Verwaltungsgerichts Stuttgart) ausgesetzt.