In einem durch die Kanzlei Bongers betreuten Strafverfahren gegen einen Sportwettvermittler, der zwischen Februar 2007 und April 2007 Sportwetten an ein in Malta ansässiges Sportwettunternehmen vermittelt hatte, hat das Amtsgericht Tiergarten die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin nicht zur Hauptverhandlung zugelassen. Das Gericht hat die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen abgelehnt, wobei es vollumfänglich auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg im Beschluss 1 Ws 61/07 vom 05.07.2007 verwiesen hat.