Mit Beschluss vom 29.09.2008 ( 11 LC 281/06) hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren den Rechtsstreit eines Sportwettvermittlers, der sich gegen eine ordnungsbehördliche Untersagungsverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport wendet, bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen C-316/07 u.a. (Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Gießen und des Verwaltungsgerichts Stuttgart) ausgesetzt.