Verfahren wegen mutmasslicher Werbung für nicht bewilligtes Spielangebot von «Stake» eingestellt

Medienmitteilung der Eidgenössischen Spielbankenkommission vom 04.06.2024

Bern - Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat das Verfahren wegen mutmasslicher Werbung für die in der Schweiz nicht bewilligten Geldspiele des Online-Spielanbieters «Stake» eingestellt. Die detaillierte Einzelfallprüfung ergab, dass der Auftritt der Sauber Motorsport AG («Sauber») mit dem Stake-Logo aufgrund einer Kombination mehrerer Kriterien kein strafbares Verhalten darstellt. Dieser Entscheid ist kein Präzedenzfall.

In der Formel 1 präsentiert sich «Sauber» mit dem Logo ihres Partners bzw. Sponsors «Stake». Das Logo ist unter anderem auf den Rennautos, den Rennanzügen, der Webseite, in sozialen Netzwerken und bei verschiedenen Live-Übertragungen im Schweizer Fernsehen SRF zu sehen. Es bestand der Verdacht, dass «Sauber» damit Werbung für den in der Schweiz nicht bewilligten Anbieter von Online-Spielbankenspielen (sogenannte Casinospiele) «Stake» gemacht hatte. Das Sekretariat der ESBK leitete Anfang 2023 eine Verwaltungsstrafuntersuchung ein und untersuchte, ob es sich im vorliegenden Fall um illegale Werbung im Sinne des Bundesgesetzes über Geldspiele handelte.

Der Begriff der Werbung in seiner allgemeinsten Bedeutung umfasst auch den des Sponsorings. Das Online-Spielangebot von Stake ist in der Schweiz nicht bewilligt und befindet sich deshalb auf der Sperrliste der ESBK. Die Umsetzung des Sponsoringvertrags bzw. der Auftritt der «Sauber» mit dem Namen und Logo von Stake ist somit grundsätzlich als Werbung zu qualifizieren.

Bei der Prüfung, ob damit auch illegale Werbung im Sinne des Gesetzes gemacht wurde, berücksichtigte die ESBK mehrere Kriterien. Sie beachtete insbesondere, dass «Sauber» hauptsächlich international auftritt, und dass keine Veranstaltungen mit dem Stake-Logo in der Schweiz stattfinden. «Sauber» nahm auch keine Werbemassnahmen vor, die sich explizit an ein Schweizer Publikum gerichtet hatten. Die Webseite «Sauber» war international und nicht spezifisch auf die Schweiz ausgerichtet. Die ESBK bezog in ihren Entscheid weiter mit ein, dass das Spielangebot von «Stake» weder über ein VPN (Virtual Private Network), noch sonst wie aus der Schweiz zugänglich ist und die Betreiber der Online-Plattform die notwendigen Massnahmen ergriffen hatten, damit sich keine Schweizer Spielerinnen und Spieler auf der Plattform registrieren können.

Die ESBK kam aufgrund dieser Untersuchungsergebnisse zum Schluss, dass «Sauber» mit ihren Handlungen keine illegale Werbung im Sinne des Geldspielgesetzes gemacht hat und stellte das Verfahren folglich ein.

Der Entscheid, das Verfahren einzustellen, stellt keinen Präzedenzfall dar. Er ist das Ergebnis einer detaillierten Untersuchung im Einzelfall. Die ESBK wird weiterhin jeden Verdachtsfall auf Werbung für nicht bewilligte Spielbankenspiele sorgfältig prüfen.