Untersagungsverfügungen, die ab dem Jahr 2008 gegenüber von Betreibern von Wettbüros, aber auch von Spielhallen ergangen sind, in denen jeweils Sportwetten von privaten Veranstaltern aus anderen EU-Staaten angeboten worden sind, sind weiterhin rechtmäßig. Dies hat der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in vier Verfahren mit Urteilen vom 21. Juni 2011 - 11 LC 204/10, 11 LC 224/10, 11 LC 348/10 und 11 LC 361/10 - entschieden.