Ohne Moos kein Los

Hartz IV-Empfänger dürfen nicht mehr Lotto spielen

Der Geist der Spielsucht, den die Monopolverteidiger in der rechtlichen Auseinandersetzung mit den privaten Sportwettenanbietern heraufbeschworen haben, ist aus der Flasche. Das Glückspielmonopol ist nur zu rechtfertigen, wenn der Staat – als Monopolist – den gesamten Glückspielmarkt konsequent und systematisch an der Bekämpfung der Suchtgefahr ausrichtet. Das haben das Bundesverfassungsgericht und der Europäische Gerichtshof dem deutschen Gesetzgeber unmissverständlich ins Buch geschrieben. Welche Konsequenzen das hat, zeigt die Entscheidung des LG Köln, das mit Beschluss vom 28.02.211 (AZ 81 O 18/11) West-Lotto u. a. verboten hat, insbesondere Hartz IV-Empfänger an seinen Glückspielen teilnehmen zu lassen.

„Die Ministerpräsidenten, die an dem Monopol festhalten wollen, haben ihre Rechnung ohne die Gerichte gemacht, die den Glückspielstaatsvertrag beim Wort nehmen. Nicht absurd, wie der Geschäftsführer von West-Lotto die Entscheidung des Landgerichts Köln kommentiert, sondern konsequent und folgerichtig hat das Gericht entschieden. Nach dem derzeitigen Glückspielstaatsvertrag verbietet es sich, wenn Glücksspiele an Menschen angeboten und verkauft werden, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Ich gratuliere den Richtern am Landgericht Köln zu ihrer Entscheidung. Die einstweilige Verfügung wurde ohne mündliche Verhandlung erlassen. Das Gericht hatte also keinen Zweifel daran, dass die Sach- und Rechtslage eindeutig ist. Die möglichen Argumente von West-Lotto waren für die Richter unerheblich. Die Frage kann ja auch nicht sein, wie Lotto sicherstellen kann, dass Hartz IV-Empfänger nicht Lotto spielen, sondern was der Glückspielstaatsvertrag vorschreibt. Endlich mal eine Entscheidung, die nicht von politischen Einflüssen geprägt ist, wie wir es so oft bei Oberverwaltungsgerichten erleben.“ kommentiert Markus Maul, Präsident des Verbandes Europäischer Wettunternehmer (VEWU), die Entscheidung.

Die Ministerpräsidenten tagen heute unter anderem wieder einmal zu dem Thema

Glückspielstaatsvertrag. „Einige Ministerpräsidenten haben bereits erkannt, dass der Erhalt des Monopols um jeden Preis in eine rechtliche und wirtschaftliche Sackgasse führt. Spätestens angesichts der Entscheidung des LG Köln müsste den anderen Ländervertretern jetzt deutlich werden, dass sie auf dem Holzweg sind. Wenn die Länder an der Suchtgefahr festhalten und damit ihr Monopol erhalten wollen, wird der Vertrieb von Lotto-Produkten zum Hürdenlauf. Der Verkauf von Lottoscheinen an Hartz IV-Empfänger ist nur der Anfang.

Es ist auch eine Klage gegen Lotto-Bayern anhängig, die dafür sorgen wird, dass Lotto nicht mehr auf Verkaufsflächen angeboten werden darf, zu denen Minderjährige Zutritt haben. Und wir haben noch mehr zu beanstanden“ sagt Markus Maul. „Wenn das Monopol in der jetzigen Form aufrechterhalten wird, ist das der Abschied von Lotto und seiner Gemeinnützigkeit in der Form und in dem Umfang, wie wir es seit 50 Jahren kennen. Der Ausweg liegt in dem Vorschlag von Schleswig-Holstein und des DOSB: Die Sportwette kontrolliert öffnen und die Ziele des Glückspielstaatsvertrages neu definieren.“ so Markus Maul abschließend.

RA Markus Maul – Präsident VEWU
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