Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.02.2009 in einem durch die Kanzlei Bongers geführten Verfahren die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zugelassen, weil die Rechtssache besondere rechtliche Schwierigkeiten aufweise. Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor die Klage eines Sportwettvermittlers gegen eine Ordnungsverfügung des Landratsamtes Pfaffenhofen abgewiesen und erstaunlicherweise in seinem Urteil die Berufung gegen das Urteil nicht zugelassen.